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Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für Unternehmer

Stand: 24.07.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle
Verträge über Lieferungen und Leistungen der Sydney & Frances GmbH & Co. KG an
Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden
nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Vertragspartner und Vertragsschluss

Vertragspartner ist:

Sydney & Frances GmbH & Co. KG
Gut Maarhausen, Eiler Str. 3s
51107 Köln
Deutschland

Die Darstellung von Waren in unserem Online-Shop, in Katalogen oder sonstigen
Verkaufsunterlagen ist freibleibend und stellt kein bindendes Angebot dar. Mit
seiner Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Vertragsangebot ab.
Wir können dieses Angebot durch Auftragsbestätigung, Versandbestätigung,
Auslieferung der Ware oder ausdrückliche Annahmeerklärung annehmen.

Die automatische Bestätigung des Eingangs einer Online-Bestellung stellt noch
keine Annahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

3. Leistungsumfang und Produktangaben

Für Art und Umfang der Leistung ist unsere Auftragsbestätigung maßgeblich.
Produktbeschreibungen, Abbildungen, Zutaten-, Maß-, Gewichts- und sonstige
Angaben sind Leistungsbeschreibungen und keine Garantie, sofern eine Garantie
nicht ausdrücklich als solche erklärt wurde.

Handelsübliche und rechtlich zulässige Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit
sie die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen
und dem Besteller zumutbar sind.

4. Preise, Mindestbestellwert und Versandkosten

Alle B2B-Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.

Es besteht kein Mindestbestellwert.

Für Standardlieferungen innerhalb Deutschlands gelten folgende
Versandkonditionen:

  • unter 300,00 EUR Netto-Warenwert je Bestellung: 8,90 EUR netto für Verpackung
  • und Versand zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer;

  • ab 300,00 EUR Netto-Warenwert je Bestellung: versandkostenfrei;
  • bei Lieferungen auf deutsche Inseln fällt zusätzlich der vor
  • Vertragsschluss ausgewiesene oder mitgeteilte Inselzuschlag an.

Bei von uns veranlassten Teillieferungen fallen die Standardversandkosten
insgesamt höchstens einmal pro Bestellung an. Vom Besteller veranlasste
Sonder-, Express- oder Teillieferungen können nach vorheriger Mitteilung
gesondert berechnet werden.

Versandkosten und Lieferbedingungen für das europäische Ausland werden vor
Vertragsschluss individuell mitgeteilt und vereinbart.

5. Zahlungsbedingungen

Die im Bestellvorgang oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen
Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen sind maßgeblich. Kauf auf Rechnung kann
von einer Freischaltung, einer erfolgreichen Prüfung oder einer bestehenden
Geschäftsbeziehung abhängig gemacht werden.

Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von
14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere können
bei Entgeltforderungen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 EUR verlangt
werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt
vorbehalten; die Pauschale wird nach den gesetzlichen Regeln angerechnet.

6. Lieferung, Lieferzeit und höhere Gewalt

Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
als verbindlich vereinbart wurden. Zulässige Teillieferungen müssen für den
Besteller zumutbar sein.

Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und deren Folgen wir
auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht vermeiden können, verlängern
Lieferfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit. Dies gilt insbesondere bei Naturereignissen, rechtmäßigen
Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, erheblichen
Transportstörungen, Ausfällen der Energieversorgung oder unverschuldeten
Störungen bei Vorlieferanten.

Besteht die Behinderung nicht nur vorübergehend, dürfen beide Parteien
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Bereits
erbrachte Gegenleistungen werden erstattet. Gesetzliche Rechte wegen Verzugs
bleiben im Übrigen unberührt.

7. Versand und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Wahl
eines geeigneten Versandwegs und Transportmittels liegt bei uns, sofern nichts
Abweichendes vereinbart wurde.

Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur,
Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf
den Besteller über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Zwingende
gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

8. Untersuchung, Mängelanzeige und Mängelrechte

Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs-
und Rügepflichten des § 377 HGB. Die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige
genügt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Wir sind zunächst nach unserer
Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache
berechtigt, soweit die gewählte Art der Nacherfüllung nicht gesetzlich
ausgeschlossen oder unverhältnismäßig ist.

Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, übernommener Garantien,
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende
Rückgriffsansprüche in der Lieferkette bleiben unberührt.

9. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie
nach zwingendem Produkthaftungsrecht.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die
Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die
vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter,
Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller gegenwärtigen Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung vor.

Der Besteller darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiterverkaufen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt er
bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an uns ab; wir
nehmen die Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung ermächtigt. Bei
Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an seiner Leistungsfähigkeit dürfen
wir die Abtretung offenlegen und die zur Einziehung erforderlichen Angaben
verlangen.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen
um mehr als zehn Prozent, geben wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer
Wahl frei.

11. Weiterverkauf und lebensmittelrechtliche Pflichten

Die Ware darf nur in unveränderter Originalverpackung und unter Einhaltung der
angegebenen Lager-, Kühl-, Mindesthaltbarkeits- und sonstigen
Produktanforderungen weiterverkauft werden. Der Besteller ist für die
Einhaltung der ihn betreffenden lebensmittelrechtlichen Informations-,
Kennzeichnungs-, Rückverfolgbarkeits- und Aufbewahrungspflichten
verantwortlich.

Eine Veränderung, Neuverpackung oder Weiterverarbeitung ist nur zulässig, wenn
sie ausdrücklich vereinbart wurde und sämtliche gesetzlichen Anforderungen
eingehalten werden.

12. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Besteller darf mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen wegen Gegenansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Zwingende gesetzliche Rechte
bleiben unberührt.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Köln.

Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher
Gerichtsstand. Wir dürfen den Besteller auch an seinem allgemeinen
Gerichtsstand verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG).