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Handverlesene Feinkost aus aller Welt Versand & LieferungFür Geschäftskunden

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für Unternehmer

Stand: 24.07.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der Sydney & Frances GmbH & Co. KG an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Vertragspartner und Vertragsschluss

Vertragspartner ist:

Sydney & Frances GmbH & Co. KG
Gut Maarhausen, Eiler Str. 3s
51107 Köln
Deutschland

Die Darstellung von Waren in unserem Online-Shop, in Katalogen oder sonstigen Verkaufsunterlagen ist freibleibend und stellt kein bindendes Angebot dar. Mit seiner Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Vertragsangebot ab. Wir können dieses Angebot durch Auftragsbestätigung, Versandbestätigung, Auslieferung der Ware oder ausdrückliche Annahmeerklärung annehmen.

Die automatische Bestätigung des Eingangs einer Online-Bestellung stellt noch keine Annahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

3. Leistungsumfang und Produktangaben

Für Art und Umfang der Leistung ist unsere Auftragsbestätigung maßgeblich. Produktbeschreibungen, Abbildungen, Zutaten-, Maß-, Gewichts- und sonstige Angaben sind Leistungsbeschreibungen und keine Garantie, sofern eine Garantie nicht ausdrücklich als solche erklärt wurde.

Handelsübliche und rechtlich zulässige Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Besteller zumutbar sind.

4. Preise, Mindestbestellwert und Versandkosten

Alle B2B-Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Es besteht kein Mindestbestellwert.

Für Standardlieferungen innerhalb Deutschlands gelten folgende Versandkonditionen:

  • unter 300,00 EUR Netto-Warenwert je Bestellung: 8,90 EUR netto für Verpackung und Versand zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer;
  • ab 300,00 EUR Netto-Warenwert je Bestellung: versandkostenfrei;
  • bei Lieferungen auf deutsche Inseln fällt zusätzlich der vor Vertragsschluss ausgewiesene oder mitgeteilte Inselzuschlag an.

Bei von uns veranlassten Teillieferungen fallen die Standardversandkosten insgesamt höchstens einmal pro Bestellung an. Vom Besteller veranlasste Sonder-, Express- oder Teillieferungen können nach vorheriger Mitteilung gesondert berechnet werden.

Versandkosten und Lieferbedingungen für das europäische Ausland werden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt und vereinbart.

5. Zahlungsbedingungen

Die im Bestellvorgang oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen sind maßgeblich. Kauf auf Rechnung kann von einer Freischaltung, einer erfolgreichen Prüfung oder einer bestehenden Geschäftsbeziehung abhängig gemacht werden.

Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere können bei Entgeltforderungen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 EUR verlangt werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten; die Pauschale wird nach den gesetzlichen Regeln angerechnet.

6. Lieferung, Lieferzeit und höhere Gewalt

Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Zulässige Teillieferungen müssen für den Besteller zumutbar sein.

Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und deren Folgen wir auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht vermeiden können, verlängern Lieferfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt insbesondere bei Naturereignissen, rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, erheblichen Transportstörungen, Ausfällen der Energieversorgung oder unverschuldeten Störungen bei Vorlieferanten.

Besteht die Behinderung nicht nur vorübergehend, dürfen beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet. Gesetzliche Rechte wegen Verzugs bleiben im Übrigen unberührt.

7. Versand und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Wahl eines geeigneten Versandwegs und Transportmittels liegt bei uns, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

8. Untersuchung, Mängelanzeige und Mängelrechte

Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige genügt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Wir sind zunächst nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt, soweit die gewählte Art der Nacherfüllung nicht gesetzlich ausgeschlossen oder unverhältnismäßig ist.

Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, übernommener Garantien, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende Rückgriffsansprüche in der Lieferkette bleiben unberührt.

9. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingendem Produkthaftungsrecht.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Besteller darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung ermächtigt. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an seiner Leistungsfähigkeit dürfen wir die Abtretung offenlegen und die zur Einziehung erforderlichen Angaben verlangen.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent, geben wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

11. Weiterverkauf und lebensmittelrechtliche Pflichten

Die Ware darf nur in unveränderter Originalverpackung und unter Einhaltung der angegebenen Lager-, Kühl-, Mindesthaltbarkeits- und sonstigen Produktanforderungen weiterverkauft werden. Der Besteller ist für die Einhaltung der ihn betreffenden lebensmittelrechtlichen Informations-, Kennzeichnungs-, Rückverfolgbarkeits- und Aufbewahrungspflichten verantwortlich.

Eine Veränderung, Neuverpackung oder Weiterverarbeitung ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde und sämtliche gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

12. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Besteller darf mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Köln.

Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand. Wir dürfen den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Genuss mit Verantwortung.

Unser Angebot an alkoholischen Getränken richtet sich ausschließlich an Personen ab 18 Jahren.

Bist du mindestens 18 Jahre alt?

Wir merken deine Bestätigung in dieser Sitzung, höchstens 12 Stunden.